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Kündigung

Kündigung

Schade, dass Sie gehen

Die Kündigung einer Wohnung oder eines Garagen- bzw. Autoabstellplatzes hat schriftlich zu erfolgen. Entsprechende Formulare dazu finden Sie im Download-Bereich dieser Seite. Die Kündigungsfrist entspricht, sofern im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vereinbart, drei Monate. Wenn ein Mietvertrag nicht vorhanden ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Garagen ist die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat, außer diese ist Teil des Wohnmietvertrages, dann gelten für diese ebenso die drei Monate, weil die Garage an die Wohnung geknüpft ist.

Im Allgemeinen gilt für die Rückgabe eines Objektes, dass der Ursprungszustand wiederherzustellen ist. Veränderungen und Schäden müssen behoben sein. Geräte müssen funktionieren. Abnutzungen dürfen ein normales Ausmaß nicht überschreiten. Das Objekt sollte einen ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand aufweisen. Eine detaillierte Beschreibung der wichtigsten Punkte finden Sie im Anschluss in unserem Leitfaden für die Rückgabe von Wohnungen.

Mobiliar oder nachträgliche bauliche Veränderungen an der Wohnung werden von der meine heimat nicht abgelöst. Sollte der Nachmieter sich zur Übernahme bereit erklären, so ist dies eine private Vereinbarung.

 

Downloads - Kündigung

Formular zur offiziellen Kündigung Ihrer Wohnung bei meine heimat. Bitte vollständig ausfüllen und der meine heimat zukommen lassen.

Formular zur offiziellen Kündigung Ihrer Garage bei meine heimat. Bitte vollständig ausfüllen und der meine heimat zukommen lassen.

Formular zur offiziellen Kündigung Ihrer Wohnung bei meine heimat. Bitte vollständig ausfüllen und der meine heimat zukommen lassen.

Formular zur offiziellen Kündigung Ihrer Garage bei meine heimat. Bitte vollständig ausfüllen und der meine heimat zukommen lassen.

Leitfaden für die Rückgabe von Wohnungen

Da die Rückgabe von Wohnungen bei Beendigung eines Mietverhältnisses erfahrungsgemäß mit vielen Fragen verbunden ist, haben wir zu Ihrer Unterstützung in der Folge einige wichtige Punkte zusammengestellt. Mit Unterfertigung des Mietvertrages haben Sie sich verpflichtet, die Wohnung und alle dazugehörigen Einrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die Wohnung ist geräumt von allen Gegenständen (inklusive Beleuchtungskörpern und Vorhandstangen etc.), jedoch mit dem unsererseits bereitgestellten Inventar, mindestens der Grundausstattung entsprechend zurückzustellen.

  • Zum Zeitpunkt der Übergabe müssen sämtliche Dübeln aus den Wänden entfernt und die Löcher verschlossen sein. Holzverkleidungen und Tapeten an Decken und Wänden sind zu entfernen. Bunt gemalte Wände (außer Pastellfarben gestrichen) müssen weiß ausgemalt zurückgegeben werden.
  • Unsererseits beigestellte
    Steckdosen und Schalter müssen vorhanden sein. Zusätzliche von Ihnen angebrachte Steckdosen und Schalter werden nicht abgelöst. Falls Sie diese entfernen, muss eine Blinddosenabdeckung angebracht werden.
  • Geräte, die von unserer Seite zur Verfügung gestellt wurden wie z.B. Waschbecken, WC-Anlagen, Durchlauferhitzer, Heizkörper, Strahler, Boiler, Untertischboiler, etc. müssen vollständig, funktionstüchtig und gereinigt übergeben werden. Die Abnützung darf nicht über das normale Ausmaß hinausgehen. Alle Wartungsprotokolle und Betriebsanleitungen für z.B. Boiler, Gasetagenheizungen, Thermen sind bei Wohnungsrückgabe zu übergeben.
  • Die Fußböden sind gereinigt und in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben, ganz gleich, ob es sich um einen Holz-, PVC-, Fliesen- oder Teppichboden handelt. Die Abnützung darf nicht über das normale Maß hinausgehen. Die Gebrauchsfähigkeit ist dann nicht gegeben, wenn nicht die ganze Bodenfläche mit einem Belag bedeckt ist. Unsererseits beigestellte Sesselleisten müssen vollständig montiert sein.
  • Reste von Fliesen (z.B. Fliesenspiegel zwischen Ober- und Unterschränken) in der Küche oder auf Fußböden können nicht übernommen werden. Hier ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, d.h. die Wände müssen verputzt (Feinputz), malfertig und die Fußböden wie ursprünglich vorhanden, übergeben werden.
  • Türen, die andersfärbig gestrichen bzw. mit Folien oder ähnlichen Materialien überklebt wurden, sind wieder auf den ursprünglichen Zustand zu bringen. Das Gleiche gilt für Tür- und Fensterstöcke, sowie Fensterrahmen. Sie dürfen auch keine Beschädigungen (Löcher, Kratzer etc.) aufweisen. Fenster und Türen sind mit einwandfreien Glasscheiben zu übergeben.
  • Die Eingangstüre muss, wenn bei Bezug eine Zentralsperre vorhanden war, mit einem Zentralschlüssel sperrbar sein. Sicherheitstüren, Sperrriegel bzw. Zusatzschlüssel werden nicht abgelöst und sind in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Es müssen mindestens so viele Wohnungsschlüssel vorhanden sein, wie Ihnen bei Bezug übergeben wurden. Nachträglich angefertigte Schlüssel sind ebenfalls bei Übergabe der Wohnung an uns auszuhändigen.
  • Die Gegensprechanlage muss sich in einem funktionsfähigen Zustand befinden.
  • Loggien und Terrassen dürfen an Wänden, Böden und Geländern keine Beschädigungen aufweisen und sind, wie bereitgestellt, also ohne eventuell nachträglich vorgenommene Verkleidungen etc. zu übergeben.
  • Kellerabteile müssen zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vollständig geräumt sein.
  • Vor Übergabe der Abstellplätze bzw. Garageneinstellplätze sind diese zu reinigen.
  • Vorgärten: Sind vollständig geräumt mit ursprünglicher Bepflanzung einschließlich der Einfriedung zurückzustellen, sämtliche Veränderungen sind zu entfernen bzw. rückgängig zu machen.

Die Wohnung ist letztlich in einem solchen Zustand zurückzustellen, den auch Sie gerne als neu einziehender Mieter vorfinden möchten.

Sollte anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt werden, dass noch Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten erforderlich sind, die Wohnung sich also in keinem ordnungsgemäßen Zustand befinden, so müssen diese auf Ihre Kosten von uns durchgeführt werden, wobei bis zur Erledigung der Arbeiten auch das monatliche Benützungsentgelt für den erforderlichen Zeitraum Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Ist bei der Wohnungsübergabe alles in Ordnung, wird Ihnen nach Ende des Bestandsverhältnisses der Baukosten- bzw. Grundkostenbeitrag spätestens 8 Wochen und die Kaution nach angemessener Bearbeitungszeit auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto überwiesen.