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Mitgliedschaft

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Werde Teil unserer Gemeinschaft

Um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden, füllen Sie bitte unsere Beitrittserklärung aus. Diese können Sie direkt auf dieser Seite unten downloaden. Formulare in Papierform liegen bei unserer Information auf.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt einmalig € 73,- zuzüglich € 7,- Verarbeitungsgebühr..

Nachdem Sie die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung inklusive der Zahlungsbestätigung, sowie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises an uns retourniert haben, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis per Post. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der eingereichten Daten, nur dann kann Ihre Beitrittserklärung bearbeitet werden.

 

Personendaten

Eine Wohnung können wir Ihnen gerne anbieten, wenn Sie die Volljährigkeit erreicht haben, sowie österreichischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines europäischen Mitgliedstaates sind.

Sollten Sie Staatsbürger eines Drittlandes sein, so ist eine fünfjährige Daueraufenthaltsbestätigung eines EU-Mitgliedstaates erforderlich.

 

Förderwürdigkeit

Um Ihnen eine geförderte Mietwohnung anbieten zu können, müssen wir die vom Amt der Kärntner Landesregierung vorgegebenen Einkommensgrenzen überprüfen.

Das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen beträgt für eine Person € 48.000,00. Für zwei Personen beträgt das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen € 74.000,00. Für jede weitere Person können zusätzlich € 7.000,00 herangezogen werden.

Wir bitten Sie die Vorjahreslohnzettel der erwerbstätigen Personen zur Wohnungsvorsprache mitzubringen. Die Jahreslohnzettel erhalten Sie vom Finanzamt.

  

Downloads - Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und beziehen eine Mitgliedsnummer. Schaffen Sie damit die Voraussetzung eine unserer gemeinnützigen Wohnungen zu beziehen.

Übertragen Sie Ihre Mitgliedsnummer an einen direkten Verwandten und ermöglichen dadurch diesem den Traum vom Wohnen bei meine heimat.

Wenn Sie kein Mitglied unserer Genossenschaft mehr sein wollen, können Sie Ihren Anteil kündigen. Vielleicht möchten Sie diesen aber lieber übertragen?

Änderungen an der Mitgliedschaft

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nach fünfjähriger Mitgliedschaft und ab dann ebenfalls nur alle fünf Jahre mit Beschluss des Vorstandes möglich.

Eine Übertragung kann an Geschwister und Verwandte in gerader Verwandtschaftslinie erfolgen.

Ausgeschlossen ist die Übertragung während eines aufrechten Mietverhältnisses.

Wir ersuchen Sie, entsprechende Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunden etc.) zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses in Kopie beizulegen.

 

Anteilskündigung

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei meine heimat kündigen möchten, füllen Sie bitte das Formular Anteilskündigung aus und übermitteln dieses an uns. Ihr Geschäftsanteil wird Ihnen ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Austritt erfolgt ist, zurücküberwiesen.