Mieterportal            +43 4242 540 42            Mitgliederservice            Interner Login

Versicherung

Versicherung

Damit nichts passiert, wenn etwas passiert

Vor Missgeschicken im Alltag ist niemand gefeit, dann stellen sich oft die Fragen:

  • Wer kommt für den Schaden auf?
  • Was zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, was die private Haushaltsversicherung des Mieters?

Einbruch, Feuer und Unwetter können jeden treffen, und daher ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung auch unbedingt zu empfehlen. Sie passieren leicht, die Missgeschicke des Alltags: Egal, ob in der Wohnung von Freunden etwas zu Bruch geht, oder die Kinder aus Versehen den Fußball in die Fensterscheibe des Nachbarn schießen – die private Haftpflichtversicherung hilft.

Gesetzliche Grundlagen

Das österreichische Gesetz besagt, dass grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet werden muss, daher sollte eine Haftpflichtversicherung ein fixer Bestandteil im Versicherungsschutz eines jeden Haushaltes sein. Denn ohne Haftpflicht muss im Fall des Falles der Schädiger den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, was natürlich teuer werden kann. Die Privathaftpflicht ist eine der umfangreichsten Haftpflichtversicherungen und meist auch Bestandteil der Haushaltsversicherung, da hier die Gefahren des täglichen Lebens versichert sind.

Das zahlt die Haushaltsversicherung:

  • Die Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine läuft aus und beschädigt die gemietete Wohnung sowie den Parkettboden, das Gebäude und die Wohnung der Nachbarn.
  • Ihr Blumentopf fällt vom Fensterbrett Ihrer Wohnung und beschädigt ein darunter parkendes Auto.
  • Sie stoßen auf der Skipiste mit einem anderen Skifahrer zusammen. Das Opfer wurde verletzt und muss zwei Wochen im Spital bleiben. Sie schulden somit Schadenersatz für die notwendige Heilbehandlung und den Transport ins Spital (Regress des Sozialversicherungsträgers), entgangenen Gewinn, die zerstörte oder beschädigte Sportausrüstung sowie Schmerzensgeld! Achtung: Wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss waren, zahlt der Versicherer nicht!
  • In Ihrer Wohnung verursachen die Weihnachtskerzen auf dem Christbaum einen Brand. Geschädigt wurde Ihre Wohnung sowie auch die Wohnung der Nachbarn. Für die Schäden an dem eigenen Wohnungsinhalt kommt die Haushaltsversicherung auf (außer wenn grob fahrlässig gehandelt wurde). Für die Schäden an der Nachbarwohnung kommt die Privathaftpflichtversicherung auf.


Das zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters:

  • Schäden an fixen Gebäudeteilen und eingebauten Rohrleitungen.
  • Schäden an Wohnungseingangstüren nach Einbruchsversuch.
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag (sofern der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen. Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen.
  • Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60km/h). Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. ACHTUNG: Autos, die von herabstürzenden Ästen beschädigt werden, sind nicht versichert.
  • Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt.